In der Schweiz ist das Zurückschneiden von Tasthaaren erlaubt. Verboten ist dies in Deutschland und Österreich.
Wir hätten nie gedacht, dass es ein Tierschutzgesetz geben könnte, hinter diesem wir nicht stehen, aber bei diesem fehlt uns tatsächlich jedes Verständnis.
Tasthaare sind wie alle Haare, sie fallen aus, sie wachsen nach und sie verursachen kein Schmerzempfinden. Das wäre in der Tat für den Hund sehr unpraktisch, ist sein Fang doch sein Werkzeug mit diesem er jagt, frisst, spielt.
Wie der Name schon sagt, sind sie zum Ertasten von Feinheiten da, wie wir es z.B. mit unseren Fingern können. Sie sind bestimmt nicht unnötig, aber spielen im zivilisierten Hundeleben eine untergeordnete Rolle. In 40 Jahren Berufserfahrung hatten wir noch nie einen Hund, der nach dem Kürzen der Tasthaare verstört war oder auf irgendeine Weise anders als vorher. In der Natur haben alle Hundeartigen eine kurze Behaarung am Fang. Jedoch sind viele unserer Haushunde am Fang dicht behaart und die Haare müssen zurückgeschnitten werden.
Und man kann nicht, das ist ausserordentlich wichtig, nur die Haare schneiden, nicht aber die Tasthaare. Es wäre für den Hund eine langwierige und mühsame Prozedur und praktisch kaum umsetzbar.